Patentzeichnung
Was ist eine Patentzeichnung?
Unter Patentzeichnung versteht man Zeichnungen für die Patentanmeldung: Man setzt also die Idee bzw. die Patentzeichnung in etwas Konkretes um – das ist eine gute Grundlage für die Anmeldung. In den meisten Fällen reichen Handzeichnungen als Patentzeichnungen aus, obwohl in den Vorschriften steht, dass die Patentzeichnungen mittels Zeichengeräten hergestellt werden müssen. Ebenso sind Freihandzeichnungen wesentlich günstiger als angefertigte Patentzeichnungen mittels CAD-Programmen.
Formvorschriften für Patentzeichnungen
Wie auch immer man sich entscheidet seine Zeichnungen abzugeben, die Formvorschriften müssen eingehalten werden:
- Inhaltliche Vorgaben
- Die Formate
- Kontrast
- Maßstab für Zeichnungen
- Zeichnungsbeschriftungen
Inhaltliche Vorgaben
Zunächst ist festzuhalten, dass es mehrere Abbildungen auf dem Blatt geben darf. Diese wiederum müssen voneinander getrennt sein und jede der Abbildungen muss arabisch nummeriert werden – ebenso ist der Zusatz von lateinischen Buchstaben erlaubt. Auch ist es möglich, mehrere Blätter anzuordnen, sollte die Figur nicht auf ein Blatt passen.
Das Format
Die Patentzeichnungen müssen auf 26,2 cm mal 17 cm Flächen abgebildet werden. Es ist sowohl Hochformat als auch Querformat für die Zeichnungen zulässig. Man muss auch darauf achten, dass die Ränder nicht beschriftet, bedruckt oder gezeichnet werden dürfen: vom oberen Rand müssen es 2,5 Zentimeter sein, vom unteren Rand ein Zentimeter, vom linken Seitenrand sind es 2,5 Zentimeter und vom rechten Seitenrand müssen 1,5 Zentimeter frei sein.
Kontrast beachten
Da man auf den Kontrast achten muss, sollte mit einer schwarzen Farbe gezeichnet werden – Farben sind nicht erlaubt. Kann man die Zeichnung mehrfach kopieren, ohne dass die Striche nicht erkennbar werden, hat man ausreichenden Kontrast – andernfalls unzureichenden Kontrast. Ebenso müssen Querschnitte und Schnittflächen deutlich erkennbar gemacht werden. Diese Linien müssen geschwungen dargestellt werden, damit es keine Verwechslungen zu den Hauptlinien der Zeichnung gibt.
Der Zeichnungsmaßstab
Man muss die Zeichnung groß genug zeichnen, dass bei einer dreifachen Verkleinerung immer noch alles ersichtlich ist. Die Ziffern und Buchstaben müssen mindestens 32 Millimeter hoch sein.
Die Beschriftung
Bei der Beschriftung darf man sowohl lateinische als auch griechische Buchstaben verwenden. Zudem dürfen Zeichnungen keine Erklärungen beinhalten.
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